Leistungsförderung an der Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V.

Im Interesse einer individuellen Förderung von Schüler*innen der Musikschule gibt es einerseits seit 2013 die Möglichkeit, ein Stipendium über 30 Minuten zusätzlichen Hauptfachunterricht zu bekommen, wenn eine Platzierung beim Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ erreicht wird. Andererseits können Schüler*innen ab 12 Jahren ab dem Schuljahr 23/24 in das Programm der Studienvorbereitenden Ausbildung aufgenommen werden.

Stipendium der Trägergemeinden

Wird beim Landeswettbewerb „Jugend Musiziert“ eine Platzierung erreicht, besteht die Möglichkeit, 30 Minuten zusätzlichen Hauptfachunterricht kostenfrei zu erhalten. Die Herkunftsgemeinde stellt diesen zusätzlichen Unterricht zur Verfügung, wenn eine Anmeldung für 45 Minuten Einzelunterricht vorliegt. Der zusätzliche Hauptfachunterricht findet in aller Regel bei derselben Lehrkraft statt, die auf den Wettbewerb vorbereitet hat. Eine Teilnahme am Landeswettbewerb „Jugend Musiziert“ ist erst ab Altersklasse II (ca. 10 Jahren) möglich. Ab einem Alter von 12 Jahren tritt an die Stelle des Stipendiums die Studienvorbereitende Ausbildung.

Studienvorbereitende Ausbildung ab 12 Jahre (SVA)

Ziel der studienvorbereitenden Ausbildung ist, dass die Teilnehmenden am Ende dieser Ausbildung auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule vorbereitet sind und die Kriterien dafür erfüllen. Sie bietet also die Möglichkeit, eine künstlerisch-pädagogische oder künstlerische Laufbahn anzustreben.

Voraussetzungen

Die Bewerbenden sind an der Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V. angemeldet und erhalten den instrumentalen Hauptfachunterricht (gefordert ist eine kostenpflichtige Belegung von 45 Minuten Einzelunterricht) bei einer Lehrkraft der Musikschule. Sie müssen die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestehen.

Aufnahmeprüfung

Über die Vergabe der Förderung entscheidet eine Jury an einem zentralen Vorspieltermin. Die Jury besteht aus Schul- und Fachbereichsleitung sowie einer Instrumentallehrkraft, die das Instrument unterrichtet, mit welchem sich beworben wird.

Stichtag für die Altersgrenzen ist der 1. Oktober.

Wer bei „Jugend Musiziert“ eine Platzierung beim Landeswettbewerb erreicht, kann von der Aufnahmeprüfung befreit werden.

Die Aufnahme erfolgt jeweils für ein Musikschuljahr (1.10. – 30.09. des Folgejahres).

Am Ende des Schuljahres können sich die Teilnehmenden der SVA nach Vorlage von Leistungsnachweisen im Hauptfach und den Nebenfächern durch ein erneutes bewertetes Vorspiel für ein weiteres Jahr in der SVA bewerben. 

Das Vorspiel soll 5-10 Minuten dauern und mindestens zwei Werke unterschiedlicher Stilistik, Epoche oder Charakters abbilden. Im Anschluss daran wird ein kurzes Gespräch mit dem Bewerbenden über die Hintergründe der vorgespielten Werke sowie die Motivation für die Bewerbung geführt.

Die Anmeldefrist zur Aufnahmeprüfung für das Schuljahr 2024/2025 ist der 01.06.2024. Die Aufnahmeprüfung findet am 15.07.2024 vormittags statt.

Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt schriftlich im Laufe der Woche nach dem Vorspiel. Auf Wunsch steht die Jury gerne für ein individuelles Feedback zur Verfügung.

Kurse der SVA:

Mit der Aufnahme in die SVA verpflichtet sich die Schüler*in zur Belegung des folgendes Fächerkanons:

  • Zum regulär stattfindenden kostenpflichtigen Hauptfachunterricht mit 45 Minuten finden 30 Minuten zusätzlicher, kostenfreier Hauptfachunterricht statt.
  • Mit der Aufnahme in die SVA werden 30 Minuten Nebenfachunterricht kostenfrei belegt.
    Das Nebenfach für Melodieinstrumente/Gesang/Schlagzeug ist Klavier. Bei Hauptfachbelegung der Instrumente Klavier oder Gitarre ist das Nebenfach eines der folgenden: Gitarre (für Pianisten)/Klavier (für Gitarristen)/Gesang/Melodieinstrument/Schlagzeug.
  • Mit der Aufnahme in die SVA ist die Belegung eines Ensembles oder des Orchesters verpflichtend und kostenfrei. Ist kein geeignetes Angebot an der Musikschule Bezirk Schwetzingen vorhanden, können externe Angebote, wie z.B. eine Big Band einer allgemeinbildenden Schule nach Rücksprache mit der Schulleitung angerechnet werden.
  • Mit der Aufnahme in die SVA ist die Teilnahme an mindestens zwei Vorspielen/Konzerten der Musikschule pro Jahr verpflichtend.
  • Mit der Aufnahme in die SVA besteht Anspruch auf Korrepetition
  • Mit der Aufnahme in die SVA erhalten die Teilnehmenden verpflichtend mind. 9 Stunden pro Jahr kostenfreien Unterricht in Musiktheorie/Gehörbildung.
  • Des Weiteren bestehen für Teilnehmende der SVA Möglichkeiten an Praktika im Kontext der Musikschularbeit, kostenfreie Teilnahme an Workshops der Musikschule (Improvisation, Performance, EMP etc.) und Beratungsangeboten durch Schul- und Fachbereichsleitung. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Anmeldung im Netzwerk Amadé erfolgen, worüber weitere Fördermöglichkeit möglich sind.

Der Besuch des oben gelisteten Fächerkanons ist mit einem Studienbuch zu dokumentieren und nachzuweisen. Das Studienbuch erhalten die Teilnehmenden der SVA mit Beginn des Schuljahres.